Fristen-Radar
Welche gesetzlichen Pflichten gelten schon, welche kommen noch? Der Überblick für kleine und mittlere Unternehmen, mit Norm und Primärquelle. Verifizierte Daten tragen ihr Prüfdatum; was noch nicht am Normtext geprüft ist, steht so dabei.
Nächste verifizierte Frist: Meldepflicht für ausgenutzte Schwachstellen am 11.09.2026, das sind noch 4 Tage.
Gilt bereits
| Datum | Pflicht | Norm | Prüfung | Stand |
|---|---|---|---|---|
| 01.08.2012 gilt schon | Button-Lösung im Bestellvorgang Die Bestellschaltung muss eindeutig mit zahlungspflichtig bestellen oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung beschriftet sein, sonst kommt kein Vertrag zustande. | BGB § 312j Abs. 3 | kein Prüfmodul | noch nicht am Normtext geprüft |
| 28.05.2022 gilt schon | 30-Tage-Bestpreis bei Rabatten Bei jeder Preisermäßigung muss der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage angegeben werden. Betrifft Streichpreise, Rabattaktionen und Countdown-Angebote im Shop. | PAngV § 11 | kein Prüfmodul | geprüft am 06.08.2026 |
| 01.07.2022 gilt schon | Kündigungsbutton für Dauerschuldverhältnisse Wer online kostenpflichtige Dauerschuldverhältnisse mit Verbrauchern abschließen lässt, braucht einen Kündigungsbutton und eine Bestätigungsseite. Fehlt er, kann der Verbraucher jederzeit fristlos kündigen. | BGB § 312k | kein Prüfmodul | geprüft am 06.08.2026 |
| 17.02.2024 gilt schon | Pflichten für Online-Plattformen Anbieter von Vermittlungsdiensten brauchen eine benannte Kontaktstelle, transparente Geschäftsbedingungen zu Moderationsregeln und ein Melde- und Abhilfeverfahren. | DSA Art. 11 bis 14 | kein Prüfmodul | noch nicht am Normtext geprüft |
| 14.05.2024 gilt schon | Anbieterkennzeichnung (Impressum) Das Digitale-Dienste-Gesetz hat das TMG abgelöst. Die Pflichtangaben zur Anbieterkennzeichnung stehen seitdem in § 5 DDG. | DDG § 5 | kein Prüfmodul | noch nicht am Normtext geprüft |
| 13.12.2024 gilt schon | Pflichtangaben im Fernabsatz Online-Angebote brauchen Herstellerangaben mit Postanschrift, EU-Verantwortlichen, Produktidentifikatoren und Warnhinweise direkt im Angebot, nicht nur verlinkt. | GPSR Art. 19 | kein Prüfmodul | geprüft am 07.08.2026 |
| 01.01.2025 gilt schon | E-Rechnung: Empfangspflicht für alle Seit dem 01.01.2025 muss jedes inländische Unternehmen E-Rechnungen anderer inländischer Unternehmen empfangen und verarbeiten können. Für diese Pflicht gibt es keine Übergangsfrist, sie ist bereits scharf. Ein PDF ist keine E-Rechnung, verlangt ist ein strukturierter Datensatz nach EN 16931 (XRechnung, ZUGFeRD). | UStG § 14 | kein Prüfmodul | geprüft am 07.08.2026 |
| 28.06.2025 gilt schon | Barrierefreiheit für B2C-Dienste Websites und Apps im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher müssen barrierefrei sein. Die Marktüberwachung (MLBF) arbeitet seit Anfang 2026. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen. | BFSG | Diese Pflicht prüfen wir automatisiert: Barrierebericht | geprüft am 07.08.2026 |
| 06.12.2025 gilt schon | Cybersicherheitspflichten für wichtige Einrichtungen In Kraft seit 06.12.2025. Betroffen sind Einrichtungen bestimmter Sektoren ab bestimmten Größenschwellen. Nachweise besonders wichtiger Einrichtungen bis 12/2028. | NIS2UmsuCG | kein Prüfmodul | geprüft am 31.08.2026 |
| 11.06.2026 gilt schon | Notifizierung der Konformitätsbewertungsstellen Seit dem 11.06.2026 gilt Kapitel IV des Cyber Resilience Act. Es regelt die Benennung und Überwachung der Stellen, die später die Konformität von Produkten mit digitalen Elementen bewerten. Adressat sind die Mitgliedstaaten und die Bewertungsstellen, nicht die Hersteller selbst. | CRA Kapitel IV (Art. 35 bis 51) | kein Prüfmodul | geprüft am 31.08.2026 |
| 19.06.2026 gilt schon | Elektronische Widerrufsfunktion bei Fernabsatzverträgen Seit dem 19.06.2026 braucht jeder Fernabsatzvertrag über eine Online-Benutzeroberfläche eine Widerrufsfunktion, beschriftet mit "Vertrag widerrufen", ständig verfügbar und hervorgehoben, dazu eine zweite Stufe "Widerruf bestätigen". Die europäische Grundlage betrifft nur Finanzdienstleistungen, der deutsche Gesetzgeber hat sie auf alle Fernabsatzverträge erstreckt: Wortlaut, Überschrift und Standort im BGB enthalten keine Einschränkung. Wer über Bestehen und Platzierung nicht informiert, bei dem beginnt die Widerrufsfrist nach § 356 Abs. 3 BGB nicht zu laufen, das Widerrufsrecht kann bis zu zwölf Monate und 14 Tage bestehen. | BGB § 356a | kein Prüfmodul | geprüft am 31.08.2026 |
| 02.08.2026 gilt schon | Transparenzpflichten für KI Kennzeichnungspflichten für Chatbots und KI-generierte Inhalte. Der Digital Omnibus hat diese Frist NICHT verschoben; nur die Wasserzeichen-Pflicht für Alt-Systeme greift erst am 02.12.2026. | KI-VO Art. 50 | kein Prüfmodul | geprüft am 01.08.2026 |
| 12.08.2026 gilt schon | EU-Verpackungsverordnung Gilt seit dem 12.08.2026 unmittelbar in jedem Mitgliedstaat (Artikel 71). Die harmonisierte Kennzeichnung nach Artikel 12 greift erst ab dem 12.08.2028 oder 24 Monate nach dem Durchführungsrechtsakt, je nachdem, was später ist. Von einer Website aus nicht prüfbar, weil Verpackungen physische Produkte sind. Umweltaussagen zu Verpackungen deckt stattdessen das Modul Werbewahr ab. | PPWR (EU) 2025/40 | kein Prüfmodul | geprüft am 02.09.2026 |
Kommt noch
| Datum | Pflicht | Norm | Prüfung | Stand |
|---|---|---|---|---|
| 07.06.2026 Frist abgelaufen, gilt noch nicht | Entgeltangabe in Stellenanzeigen Die EU-Richtlinie verlangt, dass Arbeitgeber das Einstiegsentgelt oder eine Gehaltsspanne in der Stellenanzeige oder vor dem ersten Gespräch nennen, unabhängig von der Unternehmensgröße. Berichtspflichten gelten ab 100 Beschäftigten. Die Umsetzungsfrist lief am 07.06.2026 ab, ein deutsches Umsetzungsgesetz war zuletzt noch im Verfahren. Bis zur Verkündung entfaltet die Richtlinie gegenüber privaten Arbeitgebern keine unmittelbare Wirkung. | EntgTranspRL (EU) 2023/970 | kein Prüfmodul | noch nicht am Normtext geprüft |
| 11.09.2026 kommt | Meldepflicht für ausgenutzte Schwachstellen Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen müssen aktiv ausgenutzte Schwachstellen binnen 24 Stunden als Frühwarnung und binnen 72 Stunden als Vollmeldung über die ENISA-Plattform melden. | CRA Art. 14 | kein Prüfmodul | geprüft am 31.08.2026 |
| 27.09.2026 kommt | Belegpflicht für Umweltaussagen Allgemeine Umweltaussagen wie klimaneutral oder umweltfreundlich sind ohne nachprüfbaren Beleg unzulässig. Deutsche Umsetzung im UWG ist verkündet (BGBl. 19.02.2026). Nicht zu verwechseln mit der separaten Green-Claims-Richtlinie, die noch nicht final ist. | UWG (EmpCo-Umsetzung) | Diese Pflicht prüfen wir automatisiert: Werbewahr | geprüft am 01.08.2026 |
| 09.12.2026 kommt | Produkthaftung für Software Die neue Produkthaftungsrichtlinie behandelt Software als Produkt. Reines Haftungsrecht ohne Pflicht, die auf einer Website sichtbar wäre, deshalb bewusst kein Prüfmodul. | ProdHaftG neu | kein Prüfmodul | noch nicht am Normtext geprüft |
| 01.01.2027 kommt | E-Rechnung: Ausstellungspflicht ab 800.000 Euro Umsatz Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz dürfen inländische B2B-Rechnungen nur noch als E-Rechnung ausstellen. | UStG § 14 (Wachstumschancengesetz) | kein Prüfmodul | geprüft am 07.08.2026 |
| 02.08.2027 kommt | Hochrisiko-Pflichten für KI in geregelten Produkten Artikel 113 Buchstabe c der KI-Verordnung verschiebt Artikel 6 Absatz 1 und die zugehörigen Pflichten auf den 2. August 2027. Betroffen sind KI-Systeme, die als Sicherheitsbauteil in Produkten stecken, für die das EU-Recht ohnehin eine Konformitätsbewertung verlangt. Für die Hochrisiko-Systeme nach Anhang III (Artikel 6 Absatz 2) nennt Artikel 113 keine eigene Frist, für sie gilt der allgemeine Geltungsbeginn am 2. August 2026. | KI-VO Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 113 Buchst. c | kein Prüfmodul | noch nicht am Normtext geprüft |
| 11.12.2027 kommt | CRA-Hauptpflichten und CE-Kennzeichnung Ab dem 11.12.2027 gelten die vollständigen Anforderungen an Produkte mit digitalen Elementen einschließlich CE-Kennzeichnung. | CRA | kein Prüfmodul | geprüft am 31.08.2026 |
| 01.01.2028 kommt | E-Rechnung: Ausstellungspflicht für alle Ab dem 01.01.2028 gilt die Ausstellungspflicht unabhängig vom Umsatz für alle inländischen B2B-Rechnungen. Kleinunternehmer nach § 19 UStG bleiben vom Versand befreit und müssen nur empfangen können. | UStG § 14 (Wachstumschancengesetz) | kein Prüfmodul | geprüft am 07.08.2026 |
Hinweis: Diese Übersicht ist eine redaktionelle Zusammenstellung und keine Rechtsberatung im Sinne des RDG. Massgeblich sind die verlinkten Primärquellen. Zwei Einträge sind bewusst ohne Prüfmodul: die Verpackungsverordnung betrifft physische Verpackungen und die neue Produkthaftung ist reines Haftungsrecht. Beides lässt sich von einer Website aus nicht prüfen, und wir behaupten das auch nicht.